Versicherungen

Kennzahlen der Sozialversicherungen aus dem Jahr 2014:

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Konzept (BV Art. 111). Damit soll es möglich sein, im Alter, bei Invalidität und bei Tod für sich oder die Hinterbliebenen den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken jedoch kaum im Alter 60 Prozent des bisherigen Einkommens. Deshalb gewinnt die individuelle private Selbstvorsorge (3. Säule) eine immer grössere Bedeutung.

1. Säule AHV / IV (staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung) Die AHV/IV ist für in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen obligatorisch. Die AHV/IV-Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr und endet mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch mit Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Nichterwerbstätige Personen werden auf Grund des Ersatzeinkommens und des Vermögens nach separatem Tarif erfasst. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Höhe der Beiträge und von der Beitragsdauer. Fehlende Beitragsjahre führen dabei zu einer entsprechenden Kürzung der Rente - Änderungen in der AHV auf 01.01.2013.

2. Säule BVG (berufliche Vorsorge zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards) Für Angestellte beginnt die Versicherungspflicht mit einem AHV Jahreslohn von mehr als CHF 21'060.00. Versichert sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres die Risiken Tod und Invalidität. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres werden zudem die Altersleistungen angespart. Liegt der Jahreslohn über dem BVG-Maximum = CHF 84'240.00 (überobligatorischer Teil), können sich im Leistungsfall (Alter,Tod und Invalidität) empfindliche Lücken ergeben, sofern dieser Teil nicht zusätzlich (Grenzbeträge) versichert ist.

Die 3. Säule dient zur weiteren Selbstvorsorge. Ihr Zweck ist es, den individuellen Vorsorgebedarf, welcher aus den Leistungslücken der 1. und 2. Säule entstehen kann, freiwillig abzudecken. Unterschieden wird dabei zwischen der gebundenen Vorsorge der 3a und der freien Vorsorge 3b.

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